
Als unbeplanter Innenbereich wird im Baubplanungsrecht der Innenbereich eines Orteils bezeichnet, für den kein Bebauungsplan besteht. In einem solchen Bereich ist ein Vorhaben zulässig, wenn es den Voraussetzungen des § 34 BauGB entspricht. Voraussetzungen • im Zusammenhang bebauter Ortsteil • Einfügen in die Eigenart der näheren Umg...
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